EURO - TRANSPORTE

AGB 

 

 

5.     Generelle Versicherungsausschlüsse

Bargeld, Edelmetalle, Wertschriften, lebende Tiere,  medizinische Forschungs­un­terlagen und Produkte, Organe ( chemische / tierische / menschliche ) sowie Blutkonserven spezieller Ausschluss Gefahrengut bei nicht Deklaration ! etc. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn das Frachtgut mit einem Sam­melbe­griff wie < Güter aller Art > bezeichnet  wird.

5a.     Nicht übernommene Haftung 

Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden. Wir haften nicht für Ihre Handlungen oder Unterlassungen. Einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf falsche Warendeklara­tion, unan­gemessene oder unzureichende Verpackung, Sicherung, Markierung oder Adressie­rung Ihrer Sendung, oder für Handlungen oder Unterlassung des Empfängers oder einer an der Sendung sonst interessierten Person. Wir übernehmen auch keinerlei Haf­tung, wenn Sie oder der Empfänger unsere Vertragsbestimmungen verletzen.

6.     Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von 3 Tagen schriftlich an uns gestellt werden, andernfalls können wir solche Ansprüche nicht mehr berücksichtigen. Wenn der Empfän­ger die Sendung ohne Vermerk hinsichtlich erkennbarer Schäden an­nimmt, unterstellen wir, dass die Sendung unversehrt abgeliefert wurde. Innerhalb von 30 Tagen nach der Scha­densan­zeige muss diese durch Vorlage aller notwendigen Unterlagen Ihrer­seits vollständig doku­mentiert sein. Wir sind nicht zur Bearbeitung irgendwelcher Schaden­ersatzan­sprüche ver­pflichtet, solange nicht alle Transportkosten bezahlt sind; eine Ver­rech­nung oder Auf­rech­nung mit Ersatzansprüchen ist nicht möglich. Das Recht auf Schadenersatz erlischt, wenn nicht innerhalb von 1 Monat nach Ausliefe­rung der Sendung oder nach dem Datum, an dem die Sendug hätte ausgeliefert werden sollen, Klage erhoben ist.

 

7.     Zahlungsverpflichtung

Auch wenn Sie uns andere Zahlungsbedingungen angeben, haften Sie vorran­gig für alle Kosten, einschliesslich Transportkosten und möglicher Extrage­büh­ren, ebenso für alle Ko­stenbelastungen durch Zölle und Steuern ein­schliesslich jener Gebühren, die im Zusammen­hang mit denselben entstehen und für die wir in Vorleistung getreten sind, sowie für alle Zölle, Zollabgaben, Geldbussen und Geldstrafen, Steuern sowie für unsere Anwalts- und Rechts­verfolgungskosten im Zusammenhang mit dieser Sendung, im Falle der Nichtbezahlung durch den Adressaten. Ebenfalls haften Sie für alle Kosten, die uns durch das Zurücksen­den Ihrer Sendung an Sie oder durch eine Zwi­schenlagerung der Sendung entstehen können.

8.     Beförderungseinschränkung

Die Euro - Transporte Zentrale behält sich das Recht  vor, in speziellen Fällen (z.B. Schadens­gefahr, geschuldete Rechnungen etc.) die Beförderung  einer oder mehreren Sendungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

9.     Verzollung

Durch Übergabe der Sendung an uns ernennen Sie uns zu Ihrem Zollbevoll­mächtigten allein zum Zwecke der Zollfreigabe und bevollmächtigen uns zur Ernennung eines Verzollungsagenten zwecks Durchführung der Verzollung, sofern Sie keinen anderen Verzollungsagenten namentlich angeben. In Einzel­fällen können die örtlichen Behörden zusätzliche Unterlagen anfordern, die unsere Bevollmächtigung bestätigen. Es ist Ihre Pflicht, die nötigen Dokumente und Bestätigungen auf Wunsch vorzulegen. Sie sind verantwortlich und garantieren uns die Einhaltung aller anwendba­ren Gesetze, Vorschriften und Verordnungen, einschliesslich jedoch nicht be­schränkt auf Zollrechte, Ein- und Ausfuhrbestimmungen und staatliche Rege­lungen jedes Landes, in welches Ihre Sendung transportiert wird. Sie erklären sich bereit, diese Art von Informationen bereitzustellen und die für die Einhal­tung der entsprechen­den Gesetze, Regelungen und Vorschriften erfor­derlichen Dokumente auszufüllen und dem Frachtbrief in vierfacher Ausführung beizufü­gen. Wir über­nehmen Ihnen oder Drittpersonen gegenüber keine Haf­tung für Verlust, Schä­den oder Kosten, die durch Nichtein­haltung dieser Vor­schriften entstanden sind.

10.     Besondere Bestimmungen

Die Euro – Transporte Zentrale ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rech­nungsforde­rung an einen Dritten abzutreten. Der Auftraggeber anerkennt durch die Auftrags­erteilung unsere allgemeinen Transport- und Geschäftsbe­dingungen ohne Vorbehalt. Wir behalten uns vor, Tarife sowie Transportbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung abzuändern oder anzupassen.

11.     Höhere Gewalt

Höhere Gewalt  z. B. Unwetter, Streik, kriegerische Ereignisse, Erdbeben oder weitere Elemtarereignisse, Staus oder Unfälle usw. entbindet uns von jegli­cher Laufzeitzusage, Garantieleistung (z.B Ersatz) und Haftung betreffend Ihrer Sendung.

12.     Zahlungbedingungen

Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei verspäterter Zahlung ab 30 Tagen fallen Verzugszinsen (z.B Mahnspesen von Fr 25.00 pro Mahnung) an. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nebst den Verzugszinsen und Verzugskosten auch die nach der Fällig­keit der Rechnung anfallenden effektiven Inkassokosten  sowie allfällige Betrei­bungs- und Prozesskosten zu übernehmen

13.     Gerichtsstand

Der Kunde hat gem. Art. 40d OR bezüglich des Gerichtsstandes ein Widerrufs­recht von 7 Tagen. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Euro - Transporte untersteht schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Zürich